Bedeutung im Detail
Google führte das Attribut im September 2019 gemeinsam mit rel="ugc" ein. Es dient dazu, Links zu markieren, die im Rahmen einer Werbung, einer Kooperation oder einer anderen Gegenleistung entstanden sind. Wer einen Verweis gegen Geld, Produkte oder Dienste setzt, soll das für die Suchmaschine erkennbar machen.
Die Syntax lautet rel="sponsored" im Link-Tag. Mehrere Werte lassen sich kombinieren, zum Beispiel rel="sponsored nofollow". Das ist praktisch, wenn ältere Systeme das neue Attribut noch nicht kennen.
Wann das Attribut gesetzt wird
Typische Fälle sind Anzeigen, Advertorials, Affiliate-Links, Produkt-Testmuster mit Verlinkungspflicht und bezahlte Gastbeiträge. Laut den Spam-Richtlinien von Google gelten Linkkäufe und Linktausch, die Rankings beeinflussen sollen, als Verstoß, sofern sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind. Daraus folgt: Wer Links bezahlt, markiert sie. Wer Werbung ohne Rankingabsicht betreibt, verhält sich damit regelkonform.
Der Unterschied zu nofollow liegt in der Präzision. Nofollow ist die allgemeine Variante, sponsored beschreibt den Grund. Für nutzergenerierte Inhalte ist stattdessen rel=ugc vorgesehen.
Bedeutung für SEO und Praxis
Gekennzeichnete Links bringen weiterhin Besucher und können die Markenbekanntheit stärken. Ob und wie stark Google sie als Signal nutzt, entscheidet die Suchmaschine, da die Attribute seit 2020 als Hinweise gelten. Aus Sicht eines ausgewogenen Aufbaus sind gesponserte Verweise ein legitimer Bestandteil, solange sie transparent bleiben.
Wer Platzierungen einkauft, sollte vorab klären, ob und wie der Betreiber kennzeichnet. Im Bereich bezahlte redaktionelle Backlinks unterscheiden sich Anbieter hier deutlich, und die Folgen für Rankingwirkung und Risiko ebenfalls.
Häufige Fehler
Fehler passieren, wenn Affiliate-Links ohne Attribut bleiben oder wenn Betreiber das Attribut auf alle Links einer Seite anwenden, auch auf redaktionell unabhängige. Auch der Irrglaube, das Attribut allein mache einen Linkkauf unbedenklich, ist falsch. Zusätzlich können Kennzeichnungspflichten aus dem Werberecht greifen, die unabhängig von SEO-Regeln gelten.