Definition der Richtlinie
Google führte die Regelung im März 2024 ein und fasste damit frühere Vorgaben zu automatisch erzeugten Inhalten weiter. Der Kern: Nicht die Methode ist verboten, sondern der Zweck. Entsteht Masse, um Suchergebnisse zu manipulieren, und fehlt der Nutzen für Leser, liegt ein Verstoß vor.
Ausdrücklich unerheblich ist, ob die Texte von Menschen, Automatisierung oder KI stammen. Auch ein Heer von Textern, das Hunderte austauschbare Artikel liefert, fällt darunter.
Die Richtlinie ist bewusst weit gefasst, weil Missbrauch viele Formen annimmt. Google nennt zum Beispiel auch das Zusammenfügen von Inhalten aus mehreren Quellen ohne eigenen Nutzen sowie das Erzeugen zahlreicher Seiten, die für die Nutzer keinen Zweck erfüllen.
Typische Beispiele
Genannt werden etwa Seiten, die mit Skripten Tausende Varianten einer Aussage produzieren, Inhalte, die aus Suchergebnissen zusammenkopiert und leicht umformuliert werden, oder Netzwerke von Seiten, die dieselben Texte mit Platzhaltern füllen.
Programmatische Seiten sind nicht per se problematisch. Ein Verzeichnis mit echten, geprüften Datensätzen und eigenständigem Nutzen unterscheidet sich klar von einer Hülle aus Textbausteinen. Siehe dazu Programmatic SEO.
Folgen und Abgrenzung
Google reagiert mit automatischen Abwertungen oder einer manuellen Maßnahme. Betroffene Seiten können deutlich an Sichtbarkeit verlieren oder aus dem Index fallen.
Abzugrenzen ist der Begriff von Thin Content, der eine Eigenschaft einzelner Seiten beschreibt, während Scaled Content Abuse ein Muster im großen Maßstab meint. Wer Inhalte in Serie plant, etwa im Rahmen von SEO-Agentur auf Autopilot, braucht deshalb pro Seite echten Informationsgehalt.
Wie man es vermeidet
Wer Inhalte skaliert, sollte jeder Seite eine eigene Datenbasis und einen erkennbaren Zweck geben. Hilfreich ist ein Stichprobentest: Lesen sich zwei beliebige Seiten fast identisch, liegt das Muster nahe. Auch die redaktionelle Prüfung vor der Veröffentlichung senkt das Risiko erheblich.
Bei Gastbeiträgen und Platzierungen auf Fremdseiten gilt Entsprechendes: Themenbezug und eigenständiger Inhalt zählen mehr als die Zahl der Veröffentlichungen.